Öffentlicher Raum in Privatbesitz
Ein öffentlicher Raum in Privatbesitz, auf (POPS) oder (POPOS), bezeichnet üblicherweise städtische Räume, die privaten Eigentümern gehören, jedoch rechtlich als öffentlich für jeden zugänglich sind. Ein derartiger Raum entsteht üblicherweise beim Neubau von Gebäudekomplexen und wird zwischen privaten Eigentümer und Stadtverwaltung vereinbart – im Gegenzug erhält der private Eigentümer beispielsweise Ausnahmegenehmigungen beim Bau.